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Kupplungsschaden am Mietwagen: Häufiges Problem in bergigen Urlaubsregionen, dass teuer werden kann

Kupplungsschaden am Mietwagen: Häufiges Problem in bergigen Urlaubsregionen, dass teuer werden kann

Urlauberinnen und Urlauber klagen immer wieder über teure Reparaturkosten bei einem Kupplungsschaden am Mietwagen, die schnell über tausend Euro betragen können. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erhält häufig Beschwerden, vor allem von Urlauberinnen und Urlaubern, die in bergigen Regionen unterwegs sind, etwa auf den beliebten Ferieninseln Madeira, Teneriffa, Mallorca oder Kreta.

Warum treten Kupplungsschäden in bergigen Regionen häufiger auf?

Bergige Urlaubsinseln bieten atemberaubende Landschaften, die sich hervorragend mit einem Mietwagen erkunden lassen. Doch die steilen, kurvenreichen und oft unbefestigten Straßen stellen eine enorme Belastung für Fahrzeug und Fahrerin oder Fahrer dar. Besonders anspruchsvoll sind Fahrten auf engen Bergstraßen, die häufig von Schlaglöchern und Schotterpisten geprägt sind. Diese Bedingungen erfordern eine intensive Nutzung der Kupplung, was zu einem erhöhten Verschleiß und damit häufiger zu Kupplungsschäden führt.

Versteckte Kosten für Mietwagenkund*innen

Autovermietungen in diesen Regionen sind sich der erhöhten Belastung ihrer Fahrzeuge bewusst und haben ihre Mietverträge entsprechend angepasst. Schäden an der Kupplung werden in vielen Fällen den Mieterinnen und Mietern in Rechnung gestellt, auch wenn diese der Ansicht sind, sie hätten das Fahrzeug korrekt genutzt. Besonders ärgerlich für Urlauberinnen und Urlauber ist, dass diese Kosten oft erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs und ohne klare Beweisführung geltend gemacht werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher berichten dem EVZ Deutschland insbesondere von Problemen auf der portugiesischen Insel Madeira. Doch auch auf anderen bergigen Inseln, wie Teneriffa, Kreta oder Mallorca, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieterinnen und Mietern und Autovermietern.

Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung schützt nicht immer

Viele Urlauberinnen und Urlauber verlassen sich auf eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, um sich gegen teure Schäden am Mietwagen abzusichern. Doch bei Kupplungsschäden auf bergigen Inseln hilft diese Absicherung oft nicht weiter.

Zum einen sind sogenannte Betriebsschäden, wie sie an der Kupplung auftreten, in der Regel von der Vollkaskoversicherung ausgeschlossen. Autovermietungen sehen diese Schäden als Ergebnis unsachgemäßer Nutzung oder Fahrfehler an. Typische Begründungen der Vermietenden lauten dann: „Der Schaden entstand durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietenden“ oder „Kupplung durch falsche Handhabung durchgeschmort“.

In solchen Fällen bleiben die Mietenden auf den gesamten Reparaturkosten sitzen. Diese können schnell zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen – je nach Schwere des Schadens. Besonders ärgerlich: Trotz einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung fordern die Vermieter oft zusätzliche Beträge, weil sie dem Mieter grob fahrlässiges Verhalten unterstellen, das nicht von der Versicherung gedeckt ist.

Grundsätzlich liegt die Beweispflicht beim Autovermietenden, der nachweisen muss, dass die Mietenden tatsächlich unsachgemäß gefahren sind und die Kupplung nicht bereits vorgeschädigt war. In der Praxis sieht die Realität jedoch anders aus. Viele Autovermietende umgehen diese Beweispflicht, indem sie die Situation einfach aussitzen – in dem Wissen, dass der Kunde oder die Kundin oft bereits wieder zu Hause ist und weit entfernt von der Anmietstation.

Zusätzlich haben die Vermietenden einen entscheidenden Vorteil: die Kreditkarte des Mietenden. Bei der Fahrzeugübergabe wird diese hinterlegt und oft umgehend belastet, sobald der Schaden gemeldet ist. An einer außergerichtlichen Lösung oder einem weiteren Verhandlungsprozess zeigen die meisten Vermietenden wenig Interesse.

Was tun, wenn die Vollkasko nicht greift?

Wer eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung über eine Buchungsplattform abgeschlossen hat, sollte sich umgehend an die Plattform wenden und versuchen, eine Erstattung der Kosten zu erreichen. Oft bieten Buchungsplattformen zusätzliche Versicherungen an, die in solchen Fällen helfen können. Es ist ratsam, frühzeitig den Kontakt zu suchen und alle notwendigen Belege und Dokumente bereitzuhalten.

Tipps für die Buchung eines Mietwagens auf bergigen Inseln: So vermeiden Sie Probleme

1. Automatikgetriebe statt Schaltgetriebe wählen: Besonders in bergigen Regionen ist ein Automatikgetriebe von Vorteil. Es erleichtert das Fahren und reduziert die Belastung der Kupplung, was das Risiko für Schäden senkt.

2. Elektroautos als Alternative: Wenn verfügbar, kann ein Elektroauto eine umweltfreundliche und praktische Wahl sein, besonders wenn Ihr Hotel über Ladestationen verfügt. Elektroautos haben kein klassisches Kupplungssystem, was den Verschleiß minimiert.

3. Vorsichtiges Anfahren an Steigungen: Achten Sie darauf, besonders schonend beim Anfahren an steilen Hängen zu fahren. Ein abrupter Start kann die Kupplung stark beanspruchen.

4. Ausreichend motorisiertes Fahrzeug buchen: Wählen Sie ein Fahrzeug mit genügend PS, um steile und kurvenreiche Straßen problemlos bewältigen zu können. Ein zu schwach motorisiertes Auto kann bei den steilen Anfahrten schneller überlastet werden.

5. Berganfahrhilfe überwachen: Sollte die automatische Berganfahrhilfe plötzlich ausfallen, informieren Sie sofort den Autovermieter. Diese Funktion ist wichtig, um das Anfahren in steilem Gelände zu erleichtern.

6. Auf Anzeichen von Kupplungsschäden achten: Wenn Sie während der Fahrt einen unangenehmen Brandgeruch wahrnehmen, stoppen Sie und kontaktieren Sie umgehend den Vermieter. Dies kann auf eine überhitzte oder beschädigte Kupplung hinweisen.

7. Ersatzfahrzeug anfordern: Treten technische Probleme auf, verlangen Sie ohne Zögern ein Ersatzfahrzeug. Unterzeichnen Sie jedoch nichts, was Sie für den Schaden verantwortlich machen könnte oder zu zusätzlichen Kosten führt.

8. Kaution einbehalten? Chargeback nutzen: Sollte die Autovermietung Ihre Kaution einbehalten, zögern Sie nicht, ein Chargeback-Verfahren bei Ihrer Bank einzuleiten, um Ihr Geld zurückzubekommen. Dokumentieren Sie dazu alle relevanten Informationen und Beweise.