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Diese Rechte gelten bei einer Hotelübernachtung wegen Flugproblemen
© dsheremeta, AdobeStock

Diese Rechte gelten bei einer Hotelübernachtung wegen Flugproblemen

Bei besonders großen Verspätungen oder Flugausfällen haben Flugreisende oft keine andere Wahl, als im Hotel für die Nacht unterzukommen. Welchen Verpflichtungen Fluggesellschaften bei Flugproblemen nachkommen müssen, darüber klärt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright auf.

Wer ist für die Hotelübernachtung verantwortlich?

„Für den Fall, dass Flugreisende durch große Verspätungen oder Flugausfälle die Nacht in einem Hotel verbringen müssen, bis ihr Flug am nächsten Tag abfliegt, hat die zuständige Fluggesellschaft sich um die Hotelunterkunft zu kümmern und diese zu zahlen. Auch die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen muss die Airline übernehmen. Flugreisende sollten sich dafür direkt an die Fluggesellschaft wenden und ihre Rechte bei der Airline einfordern“, so die Fluggastrechteexpertin. Auch bei außergewöhnlichen Umständen, wie Unwettern oder Streiks, muss die zuständige Fluggesellschaft sich bei Abflügen, die erst am nächsten Tag stattfinden können, um die Hotelübernachtung kümmern. 

Was tun, wenn sich die Fluggesellschaft nicht kümmert?

Wenn sich Fluggesellschaften nicht ausreichend um die Rechte der Passagiere kümmern, indem sie keine proaktiven Hotelübernachtungen anbieten oder Anfragen ignorieren, können Reisende selbst eine Hotelübernachtung und den Transfer organisieren und die Kosten später bei der Airline geltend machen. „Falls Passagier:innen sich bei großen Verspätungen oder Flugausfällen selbst eine Hotelübernachtung und den Transfer zur Unterkunft buchen müssen, ist es wichtig, alle Rechnungen und den Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft aufzuheben, um sie später dort einzureichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich Passagier:innen ein Hotel im angemessenen Preissegment und keine Luxushotels buchen“,  klärt die Fluggastrechtsexpertin auf.

Rechte bei aufkommenden Flugproblemen

Gemäß den Vorschriften der EU können Passagiere Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro erhalten, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wurde oder wenn sie unzulässigerweise nicht befördert werden. Diese Ansprüche können für Flüge jeglichen Ticketpreises bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, auch für Flüge mit einem Ticketpreis von nur einem Euro. Die Durchsetzung dieser Ansprüche gelingt oft einfacher mit Hilfe von Fluggastrechteportalen wie beispielsweise Flightright.

Diese Rechte gelten bei verpassten Flügen wegen zu langer Wartezeit

Die Auslandsexpertin Anne von der BDAE Gruppe klärt in diesem Video darüber auf, welche Rechte gelten, wenn der Flug wegen zu langer Wartezeiten verpasst wurde.